AGB von Veranstaltungen / Seminaren / Workshops oder Kursen von Ochs – historische Kampfkünste e.V.,  folgend Veranstalter genannt.

1. Die Anmeldung an Veranstaltungen ist verbindlich nach folgenden Punkten:
1.1 Die Anmeldung über das verwendete Anmeldeformular ist stets verbindlich.
1.2 Ein Rücktritt von der Anmeldung ist unter folgende Regeln möglich: Bis 30 Tage vor dem ersten Veranstaltungstag kostenfreier Rücktritt; ab 29 Tage vor dem ersten Veranstaltungstag sind 50% des Beitrages fällig, ab 7 Tage vor dem ersten Veranstaltungstag sind 100% des Beitrages fällig.

 

2. Haftung bei Veranstaltungen bei denen gekocht / von seitens des Veranstalters ein Catering betrieben wird:
2.1 Die Verköstigung für Allergiker und lebensmittelunverträgliche Personen ist ein reines Entgegenkommen von Seiten des Veranstalters. Der Teilnehmer hat kein Recht auf gesonderte Ernährung. Jedoch wird von Seitens des Veranstalters (auch durch Kommunikation mit dem Teilnehmer) alles daran gesetzt, für beide Seiten eine optimale Lösung zu finden.
2.2 Der Veranstalter behält sich vor, Verköstigung für besonders schwierige, problematische oder gesundheitlich bedenkliche Fälle abzulehnen.
2.3 Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für Allergien oder Lebensmittelunverträglichkeiten und deren gesundheitliche Auswirkungen, die im Zuge einer Verköstigung von Seiten des Veranstalters oder seiner Angestellten aufkommen. Auch keine Haftung übernimmt er bei einem wie auch immer geschehenen versehentliches „Vertauschen“ von Speisen beim Anrichten oder Überreichen.
2.4 Der Teilnehmer hat sämtliche Lebensmittelunverträglichkeiten (auch seiner mit angemeldeten Personen) bei der Anmeldung anzugeben. Der Veranstalter übernimmt jedoch keinerlei Haftung für die korrekte Einhaltung dieser Verköstigung von seiner Seite oder der seiner Köche oder von ihm beauftragen Caterer. Dem Teilnehmer obliegt stets selber die Pflicht, sich seiner Ernährung gemäß bei den Angestellten und Köchen des Veranstalters über die „Korrektheit“ seiner Mahlzeit zu erkundigen.

 

3. Für Schäden, die seitens des Teilnehmers bei Veranstaltungen auftreten, insbesondere bei Fremdobjekten (gemietete Räume etc.) übernimmt der Veranstalter keinerlei Haftung.

 

4. Minderjährige ab 16 Jahren bedürfen einer Erlaubnis der Erziehungsberechtigten um an einer Veranstaltung teilzunehmen.

 

5. Der Veranstalter behält sich vor Veranstaltungen kurzfristig abzusagen, falls die Mindestteilnehmeranzahl nicht erreicht oder durch Absagen seitens der Teilnehmer unterschritten wird. In diesem Fall wird jedoch der bereits gezahlte Beitrag oder Anzahlungen umgehend zurückgezahlt. Der Veranstalter übernimmt jedoch keine Haftung für daraus entstehende Sach- oder Vermögensschäden.

 

6. Haftung für Seminare: Dem Teilnehmer ist bekannt, dass
6.1. er auf eigenes Risiko am Unterricht teilnimmt.
6.2. das Fechten ein Mindestmaß an Geschicklichkeit und eine ausreichende körperliche Konstitution voraussetzt.
6.3. das Fechten gefährlich sein kann und Verletzungsrisiken für sich und andere mit sich bringt.
6.4. er keine Übungen, die ihm zu schwierig sind oder erscheinen, fechten oder einstudieren muss.
6.5. ihn die Überprüfung der Fechtwaffen, Fechtmittel, Übungswaffen, Trainingsmitteln und -geräte auf Sicherheit und Übungstauglichkeit nicht von Eigenverantwortung und/oder Eigenhaftung entbindet.

 

7.Der Teilnehmer erklärt ausdrücklich,
7.1. für ausreichenden Haftpflicht-, Unfall- und Krankenversicherungsschutz selbst gesorgt zu haben. Der Veranstalter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Kontrollmöglichkeit, ob ein Versicherungsschutz besteht und alle notwendigen Beiträge rechtzeitig bezahlt wurden, seitens des Veranstalters beschränkt ist. Daraus leitet sich keine Haftung gegen den Veranstalter ab.
7.2. bei guter gesundheitlicher Verfassung zu sein.
7.3. den bereitgestellten Text zum Seminar sowie zur Anmeldung sorgfältig gelesen zu haben.

 

8. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Anmeldung unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der Vereinbarung im Übrigen unberührt.