Ausrüstung
Grundsätzlich gelten die Ausrüstungsvorschriften des DDHF. Die nachfolgend aufgeführten Anpassungen sind den geänderten Anforderungen an das Fechten mit dem Rapier inkl. Nebenwaffen und den Trefferzonen geschuldet.
Eine Fechtbekleidung mit einem Stichschutz von 800N (z.B. eine Sportfecht-Schutzausrüstung ) und ein Hema-Halsschutz wird als ausreichend eingestuft, stellt aber gleichzeitig nur die Mindestschutzausrüstung dar. Zusätzliche Schutzausrüstung ist erlaubt und wird empfohlen, sofern sie keine Gefahr für den Teilnehmenden:dieTeilnehmende oder den Gegner darstellt.
Die gesamte Ausrüstung muss in gutem Zustand sein und darf keine offensichtlichen Mängel aufweisen. Im Zweifel muss der:die Teilnehmende der Turnierleitung bei der Ausrüstungsabnahme nachweisen, dass die verwendete Ausrüstung die Maßgabe erfüllt. Teilnehmende mit unzureichender Schutzausrüstung sind vom Turnier ausgeschlossen.
1.1 Schutzausrüstung
1.1.1 Kopfschutz
Eine Fechtmaske internationaler FIE Standard mit einer Stichsicherheit von mindestens 1600N ohne erkennbare Mängel Ausnahme: Es ist keine 3-Punkt Sicherung am Hinterkopf erforderlich, der klassische Metallbügel ist ebenfalls zugelassen. Ein Hinterkopfschutz wird dringend empfohlen, ist aber nicht vorgeschrieben.
1.1.2 Halsschutz
Ein HEMA-Halsschutz aus einem harten Material, der den gesamten Kehlkopf überdeckt und den Hals vor Stößen schützt. In Fechtjacken integrierte Klingenfänger sind nicht ausreichend.
1.1.4 Handschutz
Mindestens Schnittschutzhandschuhe, Lederhandschuhe oder Sportfechthandschuh. Alle Handschuhe müssen mit Hourglass bzw. Stulpe aus Gewebematerial ausgestattet sein, der die Ärmelöffnungen deutlich (5 cm) überdeckt. (Für beide Hände sind Stulpen vorgeschrieben)
1.1.5 Tiefschutz
Für die Herren ist ein Tiefschutz aus einem harten/gepolsterten Material (kann auch über der Kleidung getragen werden, z.B. Schamkapsel) notwendig. Für Damen ist dies optional, aber empfohlen.
1.1.6 Beinschutz
Eine Stichschutz- echthose ist vorgeschrieben. Ein Beinschutz aus einem harten bzw. gepolsterten Material, der die Knie, Schienbeine und Knöchel vor Schlägen schützt, wird dringend empfohlen.
1.1.7 Sportschuhe
Sportschuhe, die für den jeweiligen Untergrund angemessen sind und keine Abdrücke oder Spuren auf dem Hallenboden hinterlassen. „Barfuß“ oder in Socken fechten ist nicht erlaubt.
1.1.8 Nachweis der Tauglichkeit der Schutzausrüstung / Haftung
Für die empfohlenen aber nicht vorgeschriebenen Ausrüstungsteile (Hinterkopfschutz, Brustschutz, Knie, Schienbeinschutz), die der Teilnehmende:die Teilnehmende nicht verwenden will, ist auf dem Ausrüstungsprotokoll dies vom:von der Teilnehmenden (selbst) zusätzlich handschriftlich (Vorlage siehe unten) mit Datum und Unterschrift zu vermerken. Selbiges gilt für Jacken und Hosen, falls der erforderliche Schnittschutz (800N) nicht nachgewiesen werden kann.
Der nachfolgende Text ist auf die Rückseite des Ausrüstungsbogen vom:von der Teilnehmenden abzuschreiben:
Hiermit bestätige ich [Name d. Teilnehmenden, Geburtsdatum], dass ich trotz deutlichem Hinweis des Veranstalters auf die Verwendung eines [nur zutreffendes] Hinterkopfschutz, Knieschutzes, und/oder Schienbeinschutzes verzichte, und mir der Gefahr für Leib und Leben bewusst bin, inkl. irreparabler Schäden und Tod). Ich verzichte hiermit auf jeglichen Schadensersatzanspruch, der hiermit in Zusammenhang steht.
Hiermit bestätige ich (Name d. Teilnehmenden, Geburtsdatum), dass meine Fechtjacke und/oder Fechthose den mindest erforderlichen Stichschutz von 800N aufweist. Ein verminderter Stichschutz kann zu irreparablen Schäden und Tod führen. Ich verzichte hiermit auf jeglichen Schadensersatz anspruch, der hiermit in Zusammenhang steht.
1.2 Waffen
Grundsätzlich sind alle Waffen, die nicht nachfolgenden Eigenschaften entsprechen, verboten. Zusätzlich kann die Turnierleitung Waffen ausschließen, wenn diese die Sicherheit der Teilnehmer gefährden könnten, wie z.B. bei einer zu dünnen Klinge. Alle gemessenen Längenmaße und Gewichte bei der Waffenabnahme werden zugunsten des Fechters gerundet (ausgenommen Klingendicke): Längen auf volle Zentimeter und Gewicht auf 100 Gramm.
Beim Biegetest muss sich die Klinge deutlich durchbiegen. Ein deutliches Durchbiegen ist eine Auslenkung von mindestens 5cm von der Senkrechten.
1.2.1 Rapier
Klingenlänge (Parierstange bis Ort) maximal: 120 cm
Gesamtlänge der Waffe (inkl. Pommel) maximal: 140 cm
Parierstangenlänge maximal: 30 cm
Dicke der Klingenseite mindestens: 1,5 mm
Ort/Spitze* Umgeschlagen oder Aufsetzer
*bei Verdickung ist ein Aufsetzer erforderlich / Aufsetzer sind mit Tape oder vergleichbarem zu fixieren, bei nur abgerundeten/spitzen Klingen ist zusätzlich ein Metallplättchen an der Spitze notwendig (z.B. 1-Cent- Stück)
Gewicht 0,8 kg bis 1,4 kg
Biegeverhalten 7 kg
(deutlich sichtbares Durchbiegen)
Ein erforderliches Merkmal eines Rapiers ist der Korb und eine deutlich schmalere Klinge als ein Schwert. Es wird ein Cup-Hilt Rapier empfohlen, aber ein Drahtkorb ist ebenfalls zulässig.
Seitschwerter, Korbschwerter, Hofdegen, Sportdegen usw... sind explizit ausgeschlossen, auch wenn sie die geforderten Eigenschaften Ihrer Formgebung nach erfüllen.
1.2.2 Parier-Dolch
Klingenlänge (Parierstange bis Ort) maximal: (keine Einschränkung)
Gesamtlänge der Waffe (inkl. Pommel) maximal: 65 cm
Parierstangenlänge maximal: 30 cm
Dicke der Klingenseite mindestens: 1,5 mm
Ort/Spitze Aufsetzer (alle Ort- Arten)
*Aufsetzer sind mit Tape oder vergleichbarem zu fixieren, ein Metallplättchen an der Spitze ist notwendig (z.B. 1-Cent- Stück)
Gewicht maximal: 1,4 kg
Biegeverhalten 7 kg
(deutlich sichtbares Durchbiegen)
Klingenfänger und Segel sind zugelassen
Es sind keine biegesteifen Dolche zugelassen.
1.2.3 Mantel
Der „Mantel“ muss aus flexiblem engmaschigem Gewebematerial bestehen (kein Netzstoff).
Es dürfen keine Teile aus Metall oder Kunststoff oder sonstige feste Teile angebracht sein (gilt auch für Broschen, Knöpfe oder ähnliches). Stoffknöpfe, die das Gewicht des Mantels nicht merklich beeinflussen, sind zugelassen.
Maximale Abmessungen 300cm x 300cm
Ein Handtuch oder ein rechteckiges Stück Stoff ist zugelassen.
*Ist im Finalkampf ein Mantel erforderlich, wird dieser von der Turnierleitung gestellt, falls kein eigener verfügbar ist.